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| Investitionsbeihilfen für Maschinen „Tremonti-ter“ |
04.07.2009 |
Die Gesetzesverordnung vom 01. Juli 2009 enthält u.a. eine Neuauflage der Investitionsbeihilfen (Tremonti bis) und sonstige Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur.
Die Beihilfen gelten für alle Investitionen in Maschinen und Produktionsanlagen der Kategorie 28 der ATECO Klassifizierung, sofern diese zwischen Inkrafttreten der Verordnung und spätestens 30.06.2010 getätigt werden.
Die Verordnung sieht vor, dass 50% des Anschaffungswertes der Maschinen und Produktionsanlagen von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden kann. |
| Verrechnung und Mehrwertsteuerrückerstattung |
04.07.2009 |
Neue Regelung ab 2010
Mitteilung der Agentur der Einnahmen vom 2. Juli 2009
Bis zum Ende von 2009 unterliegt die Verrechnung von Mehrwertsteuerguthaben der bisher bestehenden Regelung. Die neuen Auflagen für Beträge über Euro 10.000, welche mit dem Gesetzesdekret 78/2009 eingeführt worden sind, treten ab 1. Januar 2010 in Kraft.
Die jährliche Rückerstattung muss mit der Steuererklärung beantragt werden und nicht wie bisher über das Formblatt VR.
Übersteigt der zu verrechnende Betrag die Euro 10.000 Grenze (jährlich), ist in Zukunft die Kompensierung des Mehrwertsteuerguthabens erst ab dem 16. des Folgemonats nach Einreichung der Jahreserklärung bzw. des Antrages aus welchen das Guthaben entsteht, möglich, nicht wie bisher, ab dem ersten Tag des folgenden Geschäftsjahres.
Die Erklärung für Rückerstattung des Mehrwertsteuerguthabens oder dessen Kompensierung kann auch in autonomer Form eingereicht werden, folglich ab dem 1. Februar.
Die begünstigte Abfindung der Strafen aus der Verrechnung inexistenter Guthaben ist ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr möglich.
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